Kinowerbung Technik: Digital Cinema Package DCP

KINOSPOTS UND KINOWERBUNG: PRODUKTION, POST-PRODUCTION, DIGITAL CINEMA DISTRIBUTION MASTER - DCDM UND DIGITAL CINEMA PACKAGE - DCP INHOUSE AUS DEM RELITA-DIGILAB

Dauerhaft brillant in Premium-Qualität: Werbefilme, Kinospots und Trailer werden von uns elektronisch nach den international auch für Spielfilme geltenden Normen der «Digital Cinema Initiative» (DCI) gemastert und sind somit optimal in das kinospezifische Processing eingebunden. Mittels unterschiedlichen Schnittstellen werden digital gemasterte Kinoprogramme für die Vorführungen als «Digital Cinema Package» (DCP), einer digitalen Kinokopie, auf die Kinoserver exportiert. Dieses international spezifizierte Playout wird weltweit von allen zertifizierten Kinoservern erkannt, in Playlisten angezeigt und problemlos abgespielt.

Bitte liefern Sie uns keine DCPs an! Angelieferte DCPs beinhalten zwar Bild und Ton, jedoch nicht die notwendigen Metadaten zur Steuerung der Werbevorführungen und sind zudem mehrheitlich nicht normgerecht oder derart mangelhaft, dass Störungen im Programmablauf auftreten. Bei den für Kinowerbung üblichen Längen fallen für das «Digital Cinema Distribution Master» (DCDM) Datenmengen von unter 1GB an, welche sich bequem up- und downloaden lassen.

Technische Normen sind Rahmenbedingungen und stellen eine optimale Vorführqualität sicher. Je nach Grad der Abweichung wird eine Weiterverarbeitung erschwert oder unmöglich, auf jeden Fall verzögert. Beachten Sie dies bitte insbesondere bei knappem Zeitmanagement. Für das Digital Cinema Distribution Master (DCDM) benötigen wir spätestens 18 Werktage vor dem gebuchten Kinostart als Download (außer «Dropbox»):


VIDEO UND AUDIO
Video als ProRes 422 (HQ) 2K DCI Flat 1:1.85 1998x1080 px (Kinonorm) oder Full HD 16:9 1920x1080 px jeweils 24p (progressiv 24 Bilder pro Sekunde) 10 Bit Farbtiefe und Stereoton 24bit-PCM 48kHz im .mov-Container. Für bildwichtige Elemente wie Schriften oder Logos ist ein Abstand von mindestens 10% (safe area) von allen Bildrändern erforderlich. Bildauflösungen über 2K kommen in der Kinowerbung nicht zum Einsatz.

Ein vorhandener 5.1 Kinomix separat als bildsynchrone .wav-Datei mit 6 diskreten Mono-Kanälen je 24bit-PCM 48kHz in der Reihenfolge L - R - C - LFE - Ls -Rs. Die Lautheit darf Leq(m)82 nicht überschreiten. Steht hierfür keine geeignete Software zur Verfügung, normalisieren Sie den Filmton bitte auf -20 LUFS/LKFS (integrated loudness) nach ITU BS.1770-2 inklusive Gating eingemessen (maximal RMS -23 dBfs unweighted).


BILDSEQUENZ UND TON SEPARAT

BILD
Einzelbilder als TIFF-Sequenz mit fortlaufender Nummerierung - ohne Alphakanäle und ohne Ebenen - verlustfrei «LZW» komprimiert (empfohlen) mit 24 Bildern pro Sekunde in den Auflösungen 2K DCI Flat 1:1,85 - 1998x1080 px (Kinonorm) oder 16:9 Full HD 1920x1080 px. Bei 16:9 werden die seitlich fehlenden Pixel geschwärzt. Quadratische Pixel, Farbräume sRGB linear (2.2 Gamma) oder Rec.709 (2.4 Gamma) mit Farbtiefe 10 oder 16 Bit. Die Einzelbilder werden von uns als JPEG2000 im Farbraum CIE X’Y’Z’ komprimiert. Bildauflösungen über 2K kommen in der Kinowerbung nicht zum Einsatz.

Für bildwichtige Elemente wie Schriften oder Logos ist ein Abstand von mindestens 10% (safe area) von allen Bildrändern erforderlich. Beispielsweise werden für einen 30-Sekunden-Spot bei 24 Bildern pro Sekunde 30 x 24 Einzelbilder benötigt, insgesamt also 720. Hiernach erfolgt auch die sekundengenaue Abrechnung der Werbevorführungen im Kino. Es sind keine Schwarzbilder (Schwarzfilm) am Anfang und/oder Ende des Spots erforderlich, es sei denn aus künstlerischen Gründen.

TON
Separat bildsynchrone .wav-Datei Stereo 2.0 mit 2 diskreten Mono-Kanälen oder 5.1 Kinomix mit 6 diskreten Mono-Kanälen in der Reihenfolge L - R - C - LFE - Ls -Rs je 24bit-PCM 48kHz. Nach dem seit 1. Januar 2015 gültigen SPIO-Tonstandart für Werbeprogramme im Kino darf die Lautheit Leq(m)82 nicht überschreiten. Steht hierfür keine geeignete Software zur Verfügung, normalisieren Sie den Filmton bitte auf -20 LUFS/LKFS (integrated loudness) nach ITU BS.1770-2 inklusive Gating eingemessen (maximal RMS -23 dBfs unweighted).
Der Filmton muß synchron, also exakt bildgenau, auf die Einzelbild-Sequenz angelegt sein: 1. Bild = Tonstart, letztes Bild = letzter Ton bei einer Abspielgeschwindigkeit (frame rate) von exakt 24 Bilder pro Sekunde (24.00 fps). AC3- oder MP3-Dateien können sinnvoll nicht verwendet werden.

Es wird ausdrücklich empfohlen, als Referenz zum Datenabgleich Trailer, Werbefilme und Kinospots zudem im MOV- oder MP4-CONTAINER in 1080p24 beizufügen.


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PRODUKTIONSVORLAGEN
Vorlagen von Fotos, Graphiken, Logos etc. benötigen wir in digitaler Form als unkomprimierte TGA, TIF- oder BMP-Dateien. Die längste Kante eines Objektes muss originär mindestens 2000 Pixel betragen, darunter kann es zu Unschärfen kommen. Objekte mit geringerer Auflösung oder solche, die lediglich auf 2000 Pixel gerendert oder abgespeichert werden, verbleiben im minderwertigen Zustand, welcher lediglich «aufgeblasen» wird.
Datentransfer als Download (außer «Dropbox»). Physische Speichermedien wie DVD-R (ISO-mastered) oder USB-Sticks (NTFS-formatiert) per Post sind ebenfalls möglich, werden von uns jedoch nicht zurückgeschickt.


SPRACHAUFZEICHNUNGEN
Gesprochene Texte von Sprecherinnen und Sprechern zur Verwendung als Off-Kommentare in Kinospots und Werbefilmen benötigen wir in Mono (1 Spur) als unkomprimierte WAV-Datei mit der vorgegeben Sprechzeit bei Einstellung 24 Bildern pro Sekunde (24.00 fps). Abtastrate (sample rate) 48kHz, Samplingtiefe (bit depth) 24 bit linear PCM. Texte bitte in mindestens fünf unterschiedlichen Betonungsvarianten zur Auswahl aufzeichnen und zusammenhängend nacheinander in einer Spur übermitteln. Datentransfer nur als Download (außer «Dropbox»).


WEITERE SERVICES

fskFSK
Filmprüfung vor den Obersten Landesbehörden durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK): Die komplette Abwicklung inklusive Prüfantrag, Werbemittel, Medien-Transfer, Prüfung, Prüfbescheid und Online-Freigabebescheinigung.




kinowerbung-3d-kinoKINOWERBUNG IN 3D
Vor ausgesuchten 3-D-Spielfilmen ist Kinowerbung ebenfalls in 3-D möglich. Für digitales 3D müssen die Kinounternehmen geeignete Digitalprojektoren in den gebuchten Kinosälen betreiben und das Publikum mit 3D-Brillen versorgen, zum Beispiel mit Polarisation (passiv) für die Systeme realD und MasterImage oder Shutter-Brillen mit Batteriebetrieb (aktiv) für XpanD . Der Aufpreis für Werbevorführungen in 3D ist beträchtlich. Die von uns bislang in Werbeprogrammen gesichteten 3-D-Werbefilme waren nahezu ausnahmslos von dermaßen schlechter Qualität, dass sich nicht nur kein plastischer Eindruck entfaltete, sondern im Gegenteil, beide Teilbilder sichtbar übereinander lagen. Offensichtlich wurde diese Filme weder in 3D aufgenommen noch mit professioneller Software von 2D in 3D konvertiert. Für echte dreidimensionale Kinowerbung sind, wie für Spielfilme auch, geeignete Kameras bzw. CGI-Softwarelösungen mit entsprechender Post-Production und besonderem Digital Cinema Distribution Mastering (DCDM) unumgänglich. Die technischen Kosten für eine durchgängig echte dreidimensionale Kinoproduktion sind übrigens nicht, wie man vielleicht vermutet, doppel so hoch, sondern in der Regel viermal so hoch. Bitte lassen Sie sich vor der Herstellung unbedingt von Experten beraten.


RELITASCOPE
Gegen Aufpreis ist auch Kinowerbung in RELITASCOPE mit atemberaubenden Panorama-Breitwand-Bildern und einem außergewöhnlichem Sound-Erlebnis möglich. Werbevorführungen in diesem Verfahren können allerdings in nur sehr wenigen Kinosälen erfolgen, da hierfür sinnvoll nur große Bildwände geeignet sind, auf die ansonsten beispielsweise auch echte Scope-Formate und 70mm-Filme verlustfrei projiziert werden können.


Wir arbeiten unter anderem mit:

produktion-postproduction
*RED ONE® and RED CAMERA® are registered trademarks of Red.com, Inc. in the USA and other countries. Canon®, Canon® 5D Mark IV and the Canon logo are registered trademarks of CANON, Inc. in Japan, USA and in other countries. PANASONIC® and the Panasonic logo are registered trademarks of Panasonic Corporation. TECHNICOLOR®, Technicolor® CineStyle and the Technicolor logo are registered trademarks of Technicolor SA Issy les Moulineaux, France. Manfrotto® is a registered trademark of Lino Manfrotto + Co. Spa, Italy and other countries. Dolby®, Dolby Digital® und das Doppel-D-Symbol sind eingetragene Warenzeichen von Dolby Laboratories. Dolby®-Tonmischungen dürfen nur in eigens von Dolby Laboratories hierfür lizensieren Tonstudios erfolgen! Doremi® and the Doremi logo are registered trademarks of Doremi Labs, Inc. in the USA and other countries. JBL® and the JBL logo are a trademark of Harman International Industries, Inc. Barco® und das Barco Visibly yours Logo sind Warenzeichen von Barco N.V., Belgien und in weiteren Ländern. Die Bezeichnung RELITA® sowie das rote Kreislogo mit weisser Schreibschrift ist eine eingetragene Wort-/Bildmarke von Matthias Munke. Kowa® and the Kowa logo are registered trademarks of Kowa Company, Ltd. Japan, Kowa Optimed, Inc. USA and in other countries. QuickTime® is a registered trademark of Apple Inc. in the USA and other countries. YouTube® is a registered trademark of Google, Inc. USA. Schneider Kreuznach und das Schneider Logo sind eingetragene Warenzeichen der  Jos. Schneider Optische Werke GmbH, Bad Kreuznach, Germany. 

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